Netzwerk_en: Unser Selbstverständnis

Stand: 04.11.2013, Kauber Netzwerktreffen
Netzwerken_Unser_Selbstverständnis.

Selbstverständnis I – Was uns eint:

* der Wille zum Erfolg: jede/r Einzelne verschreibt sich der kontinuierlichen persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, dem gezielten professionellen Austausch und der Weiterbildung im Sinne des Mentoring
* die faire und elegante Art und Weise unsere Ziele zu verfolgen
* die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
* die Einmaligkeit der künstlerischen Positionen
* die Professionalität der Darstellung und Konzeption
* den Respekt vor dem Geistigen Eigentum eines/einer Jeden
* die Absicht, uns gegenseitig zu fordern und zu fördern
* die Zusage, das Netzwerk sozial und gerecht zu nutzen und im kollegialen Miteinander das Geben und Nehmen im Fluss zu halten
* die Hochachtung vor unserem Netzwerk als Ideenraum, in dem kulturpolitische Einmischungen und wegweisende Aktionen entwickelt werden können
* den Respekt vor den persönlichen Belangen der einzelnen Teilnehmer/innen und die Zusicherung der Vertraulichkeit
* die Ernsthaftigkeit unserer Absicht, gegen die Selbstausbeutung und den dazugehörenden Mythos antreten zu wollen

Selbstverständnis II – Kunst ist ein Beruf, kein Ehrenamt.

Im gesamten Feld der Bildenden Kunst und der Kultur wird ehrenamtliches Engagement vielfach selbstverständlich erbracht – auch von freischaffenden Künstler/innen, die wirtschaftlich strukturell schwierigste Situation im Kultursektor besetzen. Daher muss gemeinsam – von Künstlerkollegen/innen, von Vertretern/innen der Institutionen und Ausstellungshäuser sowie der Kulturpolitik – an Existenz- und Arbeitsbedingungen gearbeitet werden, die insbesondere dem/der Künstler/in ein Einkommen ermöglichen. Denn: Darben ist kein Qualitätsmerkmal, und führt „allem Mythos zum Trotz nicht zu besseren Kunstwerken” (Hans Abbing).

Selbstverständnis III – Augenhöhe in der Kooperation von Künstlern/innen und Institutionen und Projektpartnern/innen.

Die erwartete und zugesagte Solidarität unter Kollegen/innen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, bezieht sich konkret auf Vergütungs- oder Aufwandsentschädigungsbedingungen in Ausstellungssituationen und Projektbeteiligungen: Im Sinne der Qualität der Zusammenarbeit darf der/die Künstler/in keine Beteiligung akzeptieren, die ihm/ihr projektbezogen ein finanzielles Minus beschert.
Umgekehrt wird von Ausstellungshäusern oder Projektpartnern erwartet, dass die Kosten für eine Projektbeteiligung übernommen werden, ein sachgerechter Umgang mit den Arbeiten gewährleistet ist, sowie eine entsprechende Versicherung bzw. Gewährleistung im Schadensfall erfolgt. Ein Honorar bzw. eine Ausstellungsvergütung ist wünschenswert, alternativ eine Ankaufregelung. Wenn der/die Künstler/in kein direktes finanzielles Einkommen aus einer Projektbeteiligung generieren kann, ist professionelle Transparenz über den möglichen geldwerten Nutzen (zum Beispiel in Form von Wissensaustausch, einer Publikation, Kontakten) herzustellen.