Landesförderung für Bildende Kunst

Nachlese zum Workshop »Rheinland-Pfalz und die Kunst« am 04.03.2016

Warum gibt es eine Förderung aus öffentlichen Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz für Kultur und damit auch für die Bildende Kunst? Gute Frage, einfache Antwort: Weil das Land Rheinland-Pfalz dies in seiner Landesverfassung, Artikel 40, wie folgt formuliert: »Das künstlerische Schaffen ist durch das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände zu pflegen und zu fördern.« zum Nachlesen auf der Website des Landes. Also: Kultur ist Pflicht (nicht Kür) für die Politik. Doch so klar und einfach die Antwort, so schwierig ist in Zeiten der schwarzen Null und der Schuldenbremse die Durchsetzung der vor Jahrzehnten klug formulierten öffentlichen Interessen und Pflichten, berichtet Frau Dr. Fellbach-Stein, Kunsthistorikerin und Referentin für Bildende Kunst, Film und Neue Medien, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.

Die vorgestellten Förderinstrumente sind im Einzelnen: die Künstlermesse, die Aktion Offene Ateliers, Ankäufe für die Landeskunstsammlung, Unterstützung des Wettbewerbs Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler, Vergabe des Emy Roeder-Preises und des Förderpreises, Druckkostenzuschüsse für Ausstellungskataloge, Ausstellungsförderung von Kunstvereinen und Künstlervereinigungen sowie natürlich die Vergabe der Landesstipendien und nicht zuletzt unser Projekt Kunst-Mentoring.

Im Workshop konnte auf Kriterien der Ausgestaltung und Vergabe plastisch eingegangen werden, spannend immer wieder die Frage, wie Qualität künstlerischer Positionen beurteilt wird, und wie eine Jury zur gemeinsamen Entscheidung findet. Von besonderem Interesse für unsere Teilnehmerinnen sind die Landesstipendien, die zentral vom Künstlerhaus Schloss Balmoral betreut werden. Eine erste Klärung betrifft die Gliederung in Stipendien für auswärtige Gastkünstler, die sich für ein Residenzstipendium in Bad Ems, Schloss Balmoral, bewerben können, die verschiedenen Auslandsstipendien sowie ortsungebundene Projektstipendien, die für Künstlerinnen und Künstler aus Rheinland-Pfalz eingerichtet sind.

Alle Maßnahmen der Landesförderung sind ohne Altersbeschränkung ausgeschrieben. Insbesondere die Projektstipendien tragen der Situation Rechnung, dass andere Aufgaben, zum Beispiel in der Familie, es nicht jedem Künstler/jeder Künstlerin erlauben, eine Auszeit von zuhause zu nehmen.

Ein weiterer Tipp von Frau Dr. Fellbach-Stein: die Parlamentsdatenbank OPAL (= Offenes Parlamentarisches Auskunftssystem des Landes),  Dokumente wie Plenar- und Ausschussprotokolle des Landtags, Vorlagen und Zuschriften, Drucksachen und natürlich auch Gesetz- und Verordnungsblätter können hier recherchiert werden, zum Beispiel um nachzulesen, wie über die Interessen der Kulturförderung verhandelt wird und in vergangenen Legislaturperioden verhandelt worden ist. Zur Nutzung geben die Hilfeseiten des komplexen Systems online Hinweise.

Weitere nützliche Informationen im Internet

Übersicht über die Kulturförderung des Landes Rheinland-Pfalz: kulturland.rlp.de

Künstlerhaus Schloss Balmoral, hier: Stipendienvergabe

Kultursommer Rheinland-Pfalz

Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur

Künstlerische Ausgestaltung von Hochbaumaßnahmen des Landes