Nachlese zum Workshop »Rheinland-Pfalz und die Kunst« am 04.03.2016
Bei Landesbaumaßnahmen ist ein prozentualer Anteil der Baukostensumme für ein Kunst-Projekt vorzusehen, soweit die Rechtslage. Dipl.-Ing. Sabine Groß, Architektin und Referentin für Landesbaumaßnahmen im Finanzministerium Rheinland-Pfalz erläutert, wie es dann weitergeht: ein Wettbewerb wird ausgelobt, der Bauherr entscheidet sich für die offene Form einer mehrstufigen öffentlichen Ausschreibung oder lädt einen geschlossenen Bewerberkreis zur Teilnahme ein. Ein Fachkolloquium dient der Annäherung an die örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie die künstlerische Aufgabenstellung. Die im Vergleich mit anderen kulturellen Projekten der Bildenden Kunst hohen Auftragssummen, um die es bei der Kunst am Bau geht, müssen im eigenen Interesse sorgfältig kalkuliert werden, denn für die Realisierung eines Projekts ist der Künstler/die Künstlerin verantwortlich, insbesondere was Kosten und Gewährleistung angeht.
Die wesentlichen Durchführungsverordnungen heißen K7, RLBau »Künstlerische Ausgestaltung baulicher Anlagen« und VV 631: »Künstlerische Ausgestaltung von Hochbauten« nachzulesen auf der informativen Website kunstundbau.rlp.de. Anschaulich stellt die Website auch bereits realisierte Wettbewerbe dar und veröffentlicht fortlaufend aktuelle Ausschreibungen.
Frau Groß ermutigt explizit Neulinge und junge Künstlerinnen, sich der Aufgabe Kunst am Bau zu stellen. Sie macht auch darauf aufmerksam, dass das auch bedeutet, sich dem Prozess, dem Wettbewerb und bei glücklichem Ausgang auch der Realisierung zu stellen. Hierfür ist Zeit, Energie und Lernbereitschaft notwendig, neue Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten kommen aber sicher allen weiteren beruflichen Aufgabenstellungen und Projekten zugute. Noch ein wichtiger Tipp: Rat suchen bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, zum Beispiel in unserem Netzwerk.